Direkt zu den Inhalten springen

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Besondere Eile ist geboten

Anlässlich der zunehmenden COVID-19-Erkrankungen in Deutschland haben Bundestag und Bundesrat innerhalb nur einer Woche (in der 13. Kalenderwoche 2020) ein Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in der Gesundheitsversorgung sowie in den Pflegeeinrichtungen beraten und beschlossen.

Was sieht das Gesetz vor? 

Das Gesetz soll insbesondere die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser, Vertragsärzt*innen sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auffangen. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Maßnahmen im Folgenden vor:

Krankenhäuser werden finanziell unterstützt 

Krankenhäuser erhalten finanzielle Hilfen, damit sie Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patient*innen mit einer Coronavirus-Infektion bereitstellen.

Um Kapazitäten für die Behandlungvon Coronavirus-Patient*innen freizuhalten, bekommen Krankenhäuser einenfinanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungensowie eine Pauschale für jedes Bett, das sie dadurch bis zum 30. September 2020 nicht belegen.

Zugleich erhalten Krankenhäuser einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedesIntensivbett, das sie zusätzlich schaffen.

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, gibt es für die Krankenhäuser bis zum 30. Juni 2020 einenZuschlag je Patient*in, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.

Finanzielle Hilfen für die vertragsärztliche Versorgung

Die Pandemie führt auch zu einer enormen Herausforderung für die vertragsärztliche Versorgung, die abgefedert werden soll.

Außerordentliche Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen während des Bestehens der epidemischen Notlage (wie zum Beispiel „Fieberambulanzen“) erstatten die Krankenkassen.

Zugleich drohen Patient*innenrückgänge infolge der Pandemie. NiedergelasseneÄrzt*innen sowie Psychotherapeut*innen werden durch Ausgleichszahlungen sowie durch Anpassungen der Honorarverteilung finanziell unterstützt. 

Befristete Aussetzung der Qualitätsprüfung in der Pflege

Weitere Maßnahmen des Gesetzes sollen die pflegerische Versorgung sicherstellen:

Die externen Qualitätskontrollen (Pflege-TÜV) werden befristet bis Ende September2020 ausgesetzt. Das setzt personelle Kapazitäten frei, die die Betriebe während der Pandemie in der direkten Pflege einsetzen können. Gleichwohl wird Hinweisen auf Missstände weiterhin nachgegangen.

Damit sie die Versorgung aufrechterhalten, dürfen die Pflegeeinrichtungen insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abweichen.

Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.

Um Infektionen zu vermeiden, finden Begutachtungen der Medizinischen Dienste zum Pflegegrad befristet nicht mehr persönlich, sondern nach Aktenlage und gegebenenfalls telefonisch oder per Video statt.

Pflegeeinrichtungen wird die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Die obligatorischen Beratungsbesuchenach § 37 SGB XI werden ausgesetzt, jedoch ohne Nachteil für den Pflegegeldanspruch. Beratungen sind aber grundsätzlich weiter möglich, etwa elektronisch oder telefonisch.

SoVD-Bewertung

Angesichts der drastischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Pandemie sind die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar und notwendig, um eine gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland weiterhin sicherzustellen. Die Hilfen und Entlastungen unterstützen die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dabei, die Auswirkungen der Coronakrise personell wie finanziell stemmen zu können. Die besondere Dringlichkeit macht ein schnelles Handeln und Gesetzgebungsverfahren notwendig. Der SoVD wird aber darauf achten, dass die ausnahmebedingten finanziellen Unterstützungen und gesetzlichen Lockerungen nur so lange wie notwendig aufrechterhalten und wieder zurückgenommen werden, soweit und sobald es die Lage zulässt.

Der SoVD vermisst notwendige Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Strukturen. Dabei sind es bei drei Vierteln der Pflegebedürftigen Angehörige, die sie allein oder mehrheitlich zu Hause versorgen. Auf ihren Schultern lastet der Großteil der Pflege in Deutschland. Nötig sind Entlastungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, wie etwa krisenbedingte Teilzeitregelungen. Zugleich fehlen nötige Tagespflegeplätze.

Auch sind niedrigschwellige, ehrenamtliche Angebote in Zeiten pandemiebedingter Quarantäne und Kontaktbeschränkungen besonders wichtig. Sie müssen stärker gefördert, unterstützt und ihr Erhalt muss für die Zeit nach der Krise sichergestellt werden.

Wo finde ich Informationen?

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/ coronavirus.html

Sozialinfo als pdf